Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vehiculum new mobility GmbH

Stand: 9. Dezember 2021

Geltungsbereich

  • Die Vehiculum new mobility GmbH (im Folgenden „Vehiculum“) vermittelt deutschlandweit über teilnehmende Fahrzeughändler und Leasinganbieter den Abschluss von Fahrzeug-Leasingverträgen. Hierzu betreibt Vehiculum u. a. das Internetangebot „vehiculum.de“, auf dem Fahrzeug-Leasingangebote präsentiert werden und über das Vehiculum die Vorbereitung von entsprechenden Fahrzeug-Leasingverträgen ermöglicht (im Folgenden „Plattform“).
  • Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) enthalten die grundlegenden Regeln für die Nutzung der Plattform „vehiculum.de“ für die Vermittlung von Fahrzeug-Leasingverträgen über die teilnehmenden Fahrzeughändler und Leasinganbieter. Soweit Vehiculum dem Kunden im Zusammenhang mit der Vermittlung von Fahrzeug-Leasingverträgen Zusatzleistungen anbietet, gelten hierfür ggf. besondere Geschäftsbedingungen, die dann zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden.
  • Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, soweit ihre Geltung von Vehiculum nicht ausdrücklich bestätigt worden ist.

Begriffsbestimmungen

  • „Kunde“ im Sinne dieser AGB ist jede Person, die sich für die Nutzung der Plattform registriert hat oder zu registrieren beabsichtigt oder die sonst die Vermittlungsleistungen von Vehiculum in Anspruch nimmt.
  • „Anbieter“ im Sinne dieser AGB sind Fahrzeughändler und Leasinganbieter.
  • „Drittleasinggeber“ ist eine Leasinggesellschaft, die selbst kein Anbieter ist, deren Leasingangebote aber ein Fahrzeughändler auf der Plattform präsentiert und an welchen dieser Fahrzeughändler Kunden für den Abschluss von Leasingverträgen vermittelt.
  • „Fahrzeughändler“ ist jeder Händler von Fahrzeugen, der für konkrete Fahrzeuge Leasingangebote eines Drittleasinggebers auf der Plattform präsentiert und an welchen Vehiculum Kunden für den Abschluss von Leasingverträgen vermittelt.
  • „Leasinganbieter“ ist eine Leasinggesellschaft, die für konkrete Fahrzeuge Leasingangebote auf der Plattform präsentiert und an welche Vehiculum Kunden für den Abschluss von Leasingverträgen vermittelt.
  • „Leasinggeber“ sind Leasinganbieter und Drittleasinggeber.
  • „Leasingvertrag“ im Sinne dieser AGB ist jeder Fahrzeug-Leasingvertrag zwischen einem Kunden und einem Leasinggeber, der in Folge eines von Vehiculum bereitgestellten Angebots eines Anbieters zustande gekommen ist.
  • „Vermittlungsvertrag“ im Sinne dieser AGB ist die auf Grundlage dieser AGB zwischen einem Kunden und Vehiculum geschlossene Vereinbarung über die Vermittlung von Leasingverträgen durch Vehiculum und die Nutzung der Plattform durch den Kunden.
  • „Verbraucher“ im Sinne dieser AGB ist jeder Kunde, der als natürliche Person den Vertrag mit Vehiculum zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  • „Unternehmer“ im Sinne dieser AGB ist jeder Kunde, der bei Abschluss des Vertrages mit Vehiculum in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Registrierung, Nutzerkonto

  • Um die Plattform und die Vermittlungsleistungen von Vehiculum nutzen zu können, muss der Kunde volljährig und voll geschäftsfähig sein.
  • Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung des Kunden bei Vehiculum und die Einrichtung eines Nutzerkontos voraus. Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Registrierung erhobenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Ändern sich die erhobenen Daten nach der Registrierung, hat der Kunde die Pflicht, die Angaben in seinem Nutzerkonto unverzüglich zu aktualisieren oder – sofern dies nicht möglich ist – Vehiculum unverzüglich die Änderungen mitzuteilen.
  • Mit Absendung des Registrierungsformulars gibt der Kunde ein Angebot auf den Abschluss eines Vermittlungsvertrages mit Vehiculum ab. Akzeptiert Vehiculum die Registrierung, erhält der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail. Mit Zugang der Bestätigungs-E-Mail kommt der Vermittlungsvertrag zwischen Vehiculum und dem Kunden zustande. Die Ermöglichung des Zugangs zum Nutzerkonto steht einer ausdrücklichen Annahmeerklärung gleich.
  • Ein Zugriff auf das Nutzerkonto ist mit Hilfe eines individuellen Benutzernamens und Passwortes (nachfolgend: „Zugangsdaten“) möglich. Als Benutzername dient die vom Kunden bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse. Das Passwort ist von dem Kunden selbst festzulegen und kann jederzeit im dafür vorgesehenen Bereich des Nutzerkontos vom Kunden geändert werden. Der Kunde hat die Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren. Sind dem Kunden die Zugangsdaten abhandengekommen oder stellt er fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von einem Dritten genutzt werden, hat er dies Vehiculum unverzüglich mitzuteilen.
  • Der Abschluss des Vermittlungsvertrages mit Vehiculum ist lediglich in deutscher Sprache möglich. Der wesentliche Inhalt des Vermittlungsvertrages ergibt sich aus diesen AGB. Diese werden dem Kunden mit einer Bestätigungs-E-Mail übermittelt. Auf der Website von Vehiculum sind die AGB lediglich in der jeweils aktuellen Fassung für den Kunden abrufbar.

Datenaufnahme und Beratung per Telefon oder E-Mail

  • Nach Registrierung des Kunden wird Vehiculum den Kunden i. d. R. telefonisch kontaktieren, um für die Kalkulation und Einholung von Leasingangeboten erforderliche Daten des Kunden zu erfassen und den Kunden, sofern gewünscht, hinsichtlich des Abschlusses eines Leasingvertrages zu beraten.
  • Ist der Kunde unter der von ihm angegebenen Telefonnummer nicht erreichbar oder hat er angegeben, dass er eine Kontaktaufnahme per E-Mail bevorzugt, wird Vehiculum den Kunden zum Zwecke der Datenerhebung und Beratung per E-Mail unter der von dem Kunden bei der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse kontaktieren.

Vermittlung von Leasingverträgen

  • Der Kunde hat die Möglichkeit, auf der Plattform aus einer Vielzahl an präsentierten Leasingangeboten für unterschiedlichste Fahrzeuge auszuwählen und im Anschluss ein individuelles Leasingangebot für das gewünschte Fahrzeug zu kalkulieren. Das von dem Kunden kalkulierte individuelle Leasingangebot ist unverbindlich und stellt lediglich eine an ihn gerichtete Aufforderung des Anbieters dar, diesem gegenüber ein Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Leasingvertrages abzugeben.
  • Möchte der Kunde einen Leasingvertrag abschließen, muss er in weiteren Schritten weitere personenbezogene Daten angeben und einen Scan seines Personalausweises sowie ggf. weitere Nachweisdokumente, die für die Identifizierung des Kunden und die notwendige Bonitätsprüfung benötigt werden, per Upload an Vehiculum übermitteln. Anschließend wird der Kunde aufgefordert, seine Vertragsanfrage einschließlich seiner Selbstauskunft digital zu unterzeichnen. Nach erfolgter Unterzeichnung wird die Vertragsanfrage des Kunden an den Anbieter zur Prüfung und, sofern der Anbieter Fahrzeughändler ist, späteren Weiterleitung und Prüfung an den Drittleasinggeber übermittelt. Die Vertragsanfrage des Kunden stellt noch keine verbindliche Vertragserklärung des Kunden dar, sondern dient lediglich der Vorbereitung eines schriftlichen Vertragsschlusses.
  • Hat der Leasinggeber die Vertragsanfrage des Kunden erfolgreich geprüft, erstellt der Fahrzeughändler ein Vertragsdokument des Drittleasinggebers bzw. der Leasinganbieter ein eigenes Vertragsdokument, das dem Kunden über die Plattform zur Verfügung gestellt wird. Zur Abgabe eines verbindlichen Vertragsangebotes gegenüber dem Leasinggeber muss der Kunde die Vertragsunterlagen prüfen, unterzeichnen und vor Ablauf einer hierzu ggf. von dem Anbieter gesetzten Frist an diesen zurücksenden. Der Leasinggeber wird die Annahme des Vertragsangebotes von einer erfolgreichen Identitätsprüfung des Kunden abhängig machen und das von dem Kunden zu absolvierende Identifizierungsverfahren (z. B. PostIdent) vorgeben.
  • Nimmt der Leasinggeber das Vertragsangebot des Kunden an, erhält der Kunde (im Falle von Drittleasinggebern über den Fahrzeughändler) eine schriftliche Vertragsbestätigung des Leasinggebers. Mit Zugang der Vertragsbestätigung kommt der Leasingvertrag zwischen dem Kunden und dem Leasinggeber zustande. In Ausnahmefällen kann das Zustandekommen des Leasingvertrages abweichend geregelt sein. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den betreffenden Vertragsunterlagen.

Vergütung, Befugnisse und Pflichten von Vehiculum

  • Aus dem Vermittlungsvertrag entstehen für den Kunden keinerlei Zahlungsverpflichtungen gegenüber Vehiculum.
  • Zwischen Vehiculum und den auf der Plattform vertretenen Anbietern bestehen jeweils Vereinbarungen, wonach der betreffende Anbieter eine umsatzabhängige Provision an Vehiculum zahlt, wenn ein Angebot des Anbieters dazu führt, dass der Kunde über die Internetseiten von Vehiculum einen entsprechenden Leasingvertrag abschließt.
  • Vehiculum handelt als unabhängiger Vermittler von Leasingverträgen. Vehiculum ist nicht berechtigt, die Anbieter oder Leasinggeber rechtsgeschäftlich zu vertreten und steht nicht in vertraglicher Beziehung zu den Drittleasinggebern.
  • Vermittlungsleistungen von Vehiculum sind stets nur auf die auf der Plattform verfügbaren und beworbenen Leasingangebote beschränkt. Ein erfolgreicher Abschluss eines Leasingvertrages kann nicht gewährleistet werden.
  • Vehiculum handelt lediglich als Vermittler und Service-Dienstleister und ist selbst nicht Partei der vermittelten Leasingverträge.

Fahrzeugauslieferung, Zulassungsservice

  • Die exakten Informationen über den Zeitpunkt und die Form der Fahrzeugauslieferung des geleasten Fahrzeuges an den Kunden werden von dem beteiligten Anbieter direkt oder über die Plattform von Vehiculum an den Kunden übermittelt. Je nach Fahrzeughersteller variieren die Kosten für Überführung, Abholung bzw. Lieferung und Bereitstellung des Fahrzeuges zur Abholung. Vehiculum wird den Kunden vorab über entstehende Kosten informieren, allerdings ist diese Auskunft unverbindlich. Die tatsächlich entstehenden Kosten müssen vor Vertragsabschluss nochmals vom Kunden überprüft werden.
  • Besondere Zusatzleistungen von Vehiculum im Zusammenhang mit der Fahrzeugauslieferung oder der Zulassung des geleasten Fahrzeugs sind ggf. Gegenstand gesonderter Vereinbarungen zwischen Vehiculum und dem Kunden.

Widerrufsrecht

  • Kunden, die den Vermittlungsvertrag mit Vehiculum als Verbraucher abschließen, steht hinsichtlich des Abschlusses des Vermittlungsvertrages ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das Vehiculum wie folgt belehrt:

    Widerrufsbelehrung

    Widerrufsrecht

    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

    Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Vehiculum new mobility GmbH, Kurfürstendamm 106-108, 10711 Berlin, E-Mail: kundenservice@vehiculum.de, Tel: 030 340603410) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

    Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

    Besondere Hinweise

    Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die geschuldete Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

    Muster-Widerrufsformular

    (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

    An
    Vehiculum new mobility GmbH
    Kurfürstendamm 106-108
    10711 Berlin
    E-Mail: kundenservice@vehiculum.de
    Tel: 030 340603410

    Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

    - Bestellt am (*)/erhalten am (*)

    - Name des/der Verbraucher(s)

    - Anschrift des/der Verbraucher(s)

    - Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

    - Datum

    _______

    (*) Unzutreffendes streichen.

  • Im Falle des Widerrufs des Vermittlungsvertrages wird Vehiculum die Vermittlungstätigkeit unverzüglich einstellen. Hat der Kunde zu diesem Zeitpunkt bereits einen Leasingvertrag mit einem Leasinggeber geschlossen, so hat der Widerruf des Vermittlungsvertrages keine Auswirkungen auf den geschlossenen Leasingvertrag.

Haftung

  • Vehiculum haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des Kunden:
    • die von Vehiculum oder seinen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden,
    • die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit der Leistung sind,
    • die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen,
    • die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder
    • für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.
  • Im Falle einer lediglich leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von Vehiculum jedoch beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung der vereinbarten Leistungen typischerweise und vorhersehbar gerechnet werden muss. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit Schäden die Folge einer Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens oder die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit der Leistung sind.
  • „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde.
  • Im Übrigen ist die Haftung von Vehiculum und seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.
  • Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet Vehiculum hierfür, sofern nicht die Haftung gemäß den vorstehenden Regelungen ohnehin ausgeschlossen ist, nur, soweit die Schäden auch durch eine regelmäßige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden nicht vermieden worden wären.

Vertragslaufzeit, Vertragsbeendigung

  • Der Vermittlungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von den Parteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
  • Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Vermittlungsvertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  • Jede Kündigung bedarf der Textform.
  • Die Kündigung führt zur Beendigung des Vermittlungsvertrages zwischen Vehiculum und dem Kunden. Mit Wirksamwerden der Kündigung kann der Kunde die Plattform nicht mehr nutzen und Vehiculum wird keine Vermittlungsleistungen mehr für den Kunden erbringen. Auf ggf. bereits von Vehiculum vermittelte Leasingverträge und auf ggf. mit Vehiculum bereits geschlossenen Verträge über Zusatzleistungen hat die Vertragsbeendigung keinen Einfluss. Die Regelungen des Vermittlungsvertrages gelten insoweit bis zur vollständigen Vertragserfüllung fort.

Verfügbarkeit der Plattform, Wartung

  • Vehiculum bemüht sich um eine durchgehende Verfügbarkeit und fehlerfreie Funktionalität der Plattform. Der Kunde erkennt jedoch an, dass bereits aus technischen Gründen und aufgrund der Abhängigkeit von äußeren Einflüssen z. B. im Rahmen der Fernmeldenetze eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform nicht realisierbar ist.
  • Vehiculum führt an den Systemen der Plattform zur Sicherstellung des Betriebes und zum Zwecke der Erweiterung der Plattform gelegentlich Wartungsarbeiten durch, die zu einer vorübergehenden Beeinträchtigung der Nutzbarkeit der Plattform führen können. Vehiculum wird die Wartungsarbeiten, sofern möglich, in nutzungsarmen Zeiten durchführen.

Datenschutz

  • Vehiculum erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden. Informationen zur Art und Umfang der Datenverarbeitung und zum Datenschutz enthält die Datenschutzerklärung von Vehiculum.

Außergerichtliche Streitbeilegung

  • Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Verbraucher für die Beilegung einer Streitigkeit nutzen können und auf der Verbraucher weitere Informationen zum Thema Streitschlichtung finden können.
  • Vehiculum ist weder dazu verpflichtet noch dazu bereit, im Falle einer Streitigkeit mit dem Kunden an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Schlussbestimmungen

  • Soweit nach diesen AGB die Übermittlung von Erklärungen oder Informationen durch Vehiculum an den Kunden vorgesehen ist, erfolgt diese Übermittlung in aller Regel per E-Mail an die von dem Kunden im Rahmen seiner Registrierung angegebene bzw. im Nutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  • Auf den Vermittlungsvertrag zwischen Vehiculum und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Hat der Kunde den Vertrag als Verbraucher geschlossen, sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese dem Kunden einen weitergehenden Schutz gewähren.
  • Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche Berlin-Charlottenburg. Vehiculum kann den Kunden jedoch auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.