Leasingrückgabe beim Kilometerleasing ist einfach & risikofrei, wenn das Auto in gutem Zustand ist. Tipps & FAQs zur Rückgabe gibt es bei uns.
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17.7.23
Im Internet kursieren einige Berichte von verärgerten Leasingnehmer*innen, die Ihrem Unmut über die Leasingrückgabe Luft machen. Oft geht es darum, dass nach der Leasingrückgabe Nachzahlungsforderungen erhoben werden. Die meisten derartigen Berichte basieren jedoch auf Erfahrungen mit dem Restwertleasing.
Das sogenannte Restwertleasing war früher die gängigste Art des Leasings. Dabei wird der Restwert, den das Fahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit haben soll, zu Beginn festgelegt. Die oftmals unrealistische Festlegung des Restwerts ermöglichte zwar relativ niedrige Leasingraten. Stellte das Gutachten bei der Rückgabe allerdings einen niedrigeren Restwert fest, als ursprünglich festgelegt, war das Risiko für Nachzahlungen allerdings entsprechend groß.
Unsere Leasingangebote basieren hingegen auf dem Konzept des Kilometerleasings. Die Rückgaben verlaufen dementsprechend mit deutlich weniger Risiko. Der Restwert wird anhand von festen Laufleistungen über die gesamte Vertragslaufzeit kalkuliert, sodass Nachzahlungen nur dann möglich sind, wenn mehr Kilometer als vertraglich festgehalten gefahren werden. Normale Gebrauchsspuren haben keinen Einfluss auf den Restwert.
Trotzdem sollten Sie während der Vertragslaufzeit und vor der Rückgabe einige Hinweise beachten, um das Nachzahlungsrisiko weiter zu verringern. Diese haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst.
Dass das Leasingfahrzeug während der Vertragslaufzeit gut gepflegt und gewartet werden sollte, ist selbstverständlich. Das Auto ist ein geliehener Wertgegenstand, der nach Vertragslaufzeit in gutem Zustand zurückgegeben werden muss. Beim Leasing ist das Auto nicht Ihr Eigentum. Kleine Makel können bei fehlender Wartung zum Problem werden: Geringer Reifendruck führt zu höherem Verschleiß, Kratzer oder Dellen im Lack mindern den Wert.
Kurz bevor Sie das Leasingfahrzeug zurückgeben, lohnt es sich, das Auto aufzubereiten. Ein guter erster Eindruck vermittelt der gutachtenden Person, dass das Auto gut gepflegt wurde und in einem guten Allgemeinzustand ist. Ob Sie Geld für eine professionelle Aufbereitung investieren oder das Fahrzeug selbst durch die Waschanlage schicken und innen gründlich säubern, ist unbedeutend.
Nach der Begutachtung des Leasingfahrzeugs durch die begutachtende Person ist es empfehlenswert, alle Formulare gut zu prüfen, bevor Sie unterschreiben. Prüfen Sie das Mängelprotokoll eingehend – sollten Sie Zweifel haben, nehmen Sie die Unterlagen mit nach Hause. Sie sind nicht zu einer sofortigen Unterschrift gezwungen. Etwaige Klauseln zur Schuldanerkennung und Kostenübernahme sollten Sie sorgsam lesen.
Nach § 538 BGB haftet die leasende Person nur für übermäßige Abnutzung des Autos. Dies sind Schäden, die bei vertragsgemäßem Gebrauch hätten vermieden werden können. Unterschieden wird zwischen kleineren Schäden am Leasingfahrzeug, die sich anteilig wertmindernd auswirken und erheblichen Mängeln, welche zu hundert Prozent in Rechnung gestellt werden.
Nicht jeden Schaden am Leasingfahrzeug müssen Sie bezahlen! Das geleaste Fahrzeug muss keineswegs in einem perfekten Zustand abgegeben werden, sondern sollte sich in einem dem Alter und der Laufzeit entsprechenden Gebrauchszustand befinden.
Zu normalen Gebrauchsspuren gehören zum Beispiel kleine Steinschläge oder kleine Schrammen und Kratzer in der Nähe von Tankdeckel, Felgen, Türgriffen oder Kofferraumgriffen. Kleine Kratzer an Dach und Klappen können durch die Benutzung der Waschanlage verursacht werden. Leichte Einbeulungen an Türen und dem hinteren rechten Seitenteil sind typische Gebrauchsspuren bei der Fahrzeugnutzung im dichten Verkehr und bei engen Parklücken. Solche Schäden gehören somit nicht zur übermäßigen Nutzung. Entsprechendes gilt für Stellen, an denen Lack abgeplatzt ist, bspw. an den Türkanten.
Sind die Schäden am Leasingfahrzeug “übermäßig“ hoch, müssen Sie nicht die Kosten der Schadensbehebung tragen, sondern lediglich den Betrag, um den der Wert des Fahrzeugs gemindert ist. Hier gilt weiter die Gesamtbetrachtung: Einzelne Schäden dürfen nicht aufsummiert werden. Die Gesamtbeurteilung wird durch eine neutrale Gutachterin oder einen neutralen Gutachter mit Hilfe nachvollziehbarer Kriterien kalkuliert. Die Beweislast für eine übermäßige Abnutzung des Leasingfahrzeugs trägt die Leasinggesellschaft.
Gut zu wissen: Auf den Nachzahlungsanspruch der Leasingbank darf keine Mehrwertsteuer berechnet werden. Grund dafür ist, dass die Nachforderungen nicht für eine Leistung der Bank, sondern zum Ausgleich der Schäden dienen. Heutzutage arbeitet jeder größere und seriöse Autohändler oder -hersteller mit dem DEKRA Schadenkatalog der DEKRA Automobil GmbH oder mit dem Schadenkatalog des TÜVs. Diese bieten eine einheitliche Beurteilungsplattform und damit eine höchstmögliche Objektivität bei der Begutachtung.
Hier können Sie den DEKRA Schadenkatalog sowie den TÜV Schadenkatalog einsehen.
Falls es sich um einen wahren Schaden am Leasingfahrzeug handelt, den Sie bezahlen müssen: Keine Panik! Gutachter*innen und Händler nutzen Smart Repair, mit derer vor allem kleinere Schäden effizient behoben werden können. Bei zerkratzten Alufelgen eines Leasingfahrzeugs müssen Sie nicht den Neupreis zahlen, sondern die Smart-Repair-Kosten. Analog gilt das für alle anderen Schäden, die sich über Smart Repair beheben lassen. Rainer Schwer von Dekra Automobil erklärt:
Unsere Gutachter empfehlen immer die kostengünstigste, fachgerechte Reparatur. Denn weitaus nicht jeder sichtbare Schaden am Fahrzeug muss anschließend aufwendig repariert werden.
Auf Basis der Gesamtkilometerleistung berechnet sich die Leasingrate des Leasingfahrzeugs. Ist am Ende der Vertragslaufzeit mehr gefahren worden, wird pro Zusatzkilometer von den Leasinggesellschaften ein Betrag berechnet. Es gilt eine Kulanz von bis zu 2.500 Mehrkilometern (je nach Leasinggeber), die nicht berechnet werden. Werden weniger Kilometer gefahren als vereinbart, erhalten Sie eine Erstattung pro nicht-gefahrenem Kilometer. Eine Übersicht der Kosten pro Mehr- und Minderkilometer finden Sie in Ihrem Leasingangebot. Was es noch über Mehr- und Minderkilometer zu wissen gibt und wie Sie Mehrkilometer vermeiden, erfahren Sie in unserem Magazinbeitrag zu Mehrkilometern.
Bei Vertragsende wird das Leasingfahrzeug an die Leasinggesellschaft zurückgegeben. Mit der Leasingrate sind lediglich die Nutzungsrechte über die Vertragslaufzeit erworben worden, das Fahrzeug bleibt im Besitz der Leasinggesellschaft.
Das Auto muss für gewöhnlich persönlich an das im Vertrag aufgeführte Autohaus überführt werden.
Eine außerordentliche, fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegender Vertragsstörung möglich. Ein Beispiel hierfür wäre der Diebstahl des Leasingfahrzeugs oder ein Totalschaden.
Grundsätzlich sind beide Vertragsparteien an die Vertragslaufzeit gebunden. Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung muss die leasende Person generell das gesamte Leasingentgelt bezahlen. Eine Überprüfung der vertraglichen Regelungen und des Kostenrisikos vor einer übereilten Kündigung ist zu empfehlen!
In der Regel wird eine geleistete Sonderzahlung bei der Rückgabe nicht zurückerstattet. Das leasinggebende Unternehmen hat Anspruch auf das gesamte, ursprünglich vereinbarte Entgelt.
Bei Totalschaden oder Diebstahl des Leasingfahrzeugs erstattet die Versicherung lediglich den Wiederbeschaffungswert des Autos.
Darüberhinaus hat das leasinggebende Unternehmen gegenüber der leasenden Person Anspruch auf Ausgleich des restlichen Leasingentgeltes. Dies wird weder von der Kaskoversicherung noch von der generischen Kfz-Haftpflichtversicherung getragen. Dieses Kostenrisiko können Sie mit einer GAP-Versicherung absichern.
Wir raten Ihnen dringend dazu: Die GAP-Versicherung ist standardmäßig in unserer 1-Klick-Versicherung enthalten.
Gut zu wissen: Bei Diebstahl oder Totalschaden endet der Vertrag nicht. Die leasende Person muss kündigen. Bei einem Diebstahl ist es empfehlenswert, den Leasingvertrag erst einen Monat nach der Entwendung zu kündigen. Nach den Allgemeinen Leasingbedingungen ist die leasende Person verpflichtet, ein gestohlenes Fahrzeug zurückzunehmen, wenn es innerhalb eines Monats nach Eingang der Schadensanzeige aufgefunden wird.
Alle weiteren Infos zum Thema Leasing & Versicherung lesen Sie in unserem Beitrag.
Hier finden Sie eine Checkliste für die Leasingrückgabe vom ADAC zum Ausdrucken.
Zum Weiterlesen empfehlen wir außerdem diesen unabhängigen Erfahrungsbericht zur Leasingrückgabe.
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