Seit 2016 fördern Bund und Hersteller Elektroautos und Hybride mit einer Prämie. Alle wichtigen Informationen zur E-Auto Förderung finden Sie hier.
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1.2.24
Die deutsche Bundesregierung befindet sich aktuell in den Diskussionen um die weitere Gestaltung des Umweltbonus. Wir versorgen Sie mit Informationen, sobald neue Regelungen veröffentlicht werden.
Die Bundesregierung hat den Umweltbonus für E-Autos im Juli 2022 neu ausgerichtet. Seit 2016 fördern der Bund und Automobilhersteller Elektroautos und Hybride mit einer Prämie. Ab Januar 2023 hat diese Prämie sich auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert. Alle wichtigen Informationen zur E-Auto Förderung finden Sie in unserem Artikel.
Ab 1. Januar 2023, sollten nur noch Kraftfahrzeuge gefördert werden, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Dabei sollte der Anteil der Hersteller auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen. Die Steuervorteile von Elektroautos bei der Dienstwagen-Regelung sollten zumindest vorerst ebenfalls beibehalten werden. Hier alle Änderungen im Überblick:
Achtung! Aufgrund der schwierigen Diskussionen um den deutschen Bundeshaushalt, befindet sich die BAFA-Förderung für 2024 noch in der Schwebe. Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches milliardenschwere Einbußen im Klima- und Transformationsfond zur Folge hatte, wurde Mitte Dezember 2023 der Umweltbonus abrupt gestoppt. Weitere Einzelheiten, ob und wie es in diesem Jahr mit der Förderung weitergehen wird, sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht bekannt.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Elektroautos sind vergleichsweise teuer in der Anschaffung. Um die Verbreitung von E-Autos zu fördern, gibt es von Staat und Fahrzeugherstellern einige Maßnahmen. Hier greift der sogenannte Umweltbonus (auch "BAFA-Förderung" genannt). Diese Förderung ist als Kaufanreiz des Bundes für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben gedacht. Dafür verantwortlich ist in Deutschland das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Umweltbonus kann beim Erwerb eines Elektrofahrzeugs beantragt werden. Gefördert wird der Erwerb (Kauf oder Leasing). Dabei sind folgende Fahrzeugarten förderfähig:
Seit Februar 2020 gilt der Umweltbonus auch für junge Gebrauchte, die nach dem Neukauf noch keine staatliche Förderung erhalten haben. Im Rahmen des 4. Automobilgipfels am 17.11.2020 wurde außerdem beschlossen, den Umweltbonus bis Ende 2025 zu verlängern. Doch die weitere Umsetzung ist aktuell fraglich.
Der Umweltbonus ist nicht allein Bundessache. Dieser wird nämlich in jedem Fall nur zur Hälfte von den Fördermitteln aus dem “Energie-und Klimafonds” (EFK) finanziert. Die andere Hälfte des Umweltbonus tragen die Hersteller. Der Hersteller Anteil wird direkt als Nachlass auf den Listenpreis des Fahrzeuges gerechnet, welches für den Umweltbonus qualifiziert ist. Bis Ende 2020 waren für diese Förderung vom Bund insgesamt 600 Millionen Euro eingeplant. Weitere Mittel müssen zunächst in der Haushalts- und Finanzplanung des Bundes bewilligt werden. Da der Umweltbonus bis Ende 2025 weiterläuft, ist jedoch von einer Erweiterung des Budgets auszugehen. Bereits 2023 wurde bekannt, dass der Fördermitteltopf unterjährig aufgestockt wird.
Wichtig ist hierbei: Um die BAFA-Prämie zu bekommen, muss (für den staatlichen Anteil) nach Zulassung des Fahrzeugs ein Antrag bei der BAFA gestellt werden. Wie genau das funktioniert, erklären wir im Anschluss.
Den Umweltbonus gibt es fürs private, wie auch fürs gewerbliche Leasing.
Allerdings wird der Betrag nach der Laufzeit gestaffelt. Dabei muss der/die Kund:in für den Anteil des Bundes erst mit einer Sonderzahlung in Vorleistung treten. Über den Prämienantrag beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) kann dieser Anteil dann zurückerstattet werden.
Ab dem 1.9.2023 wurde die Förderung jedoch auf Privatpersonen beschränkt. Bedeutet: den Umweltbonus gibt es für gewerbliches Leasing von E-Autos nicht mehr. Eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird derzeit vom BAFA noch geprüft.
Beim Antrag für die BAFA-Prämie werden folgende Dokumente benötigt:
Für Gebrauchtwagen gelten zudem besondere Bestimmungen bezüglich des Umweltbonus. Dazu zählen:
Grundsätzlich gilt für den Umweltbonus beim Gebrauchtwagenleasing zudem, dass die Höhe der Förderung sich nach der Leasinglaufzeit und nicht nach dem Nettolistenpreis richtet.
Wir erklären, wie Sie den Umweltbonus beim BAFA beantragen. Welche Dokumente Sie benötigen, alle Fachbegriffe erklärt und was nach dem Online-Antrag zu tun ist. Den gesamten Prozess in nur 220 Sekunden per Video erklärt.
Wer sich jetzt für ein E-Auto entscheidet, muss sich auf eine geringere Förderung durch die BAFA-Prämie einstellen. Grund dafür sind nicht nur die Änderungen der Förderung, die schon 2023 Fördersummen stark verringerten, sondern auch zum Teil die langen Lieferzeiten aus den Krisenjahren.
Ab dem 1. Januar 2023 fielen Plug-in-Hybride aus dem Förderspektrum weg. Nur Elektrofahrzeuge (batterie- oder brennstoffzellenbetrieben) mit einer nachweislich positiven Klimabilanz können von dem Umweltbonus profitieren. Neben der aktualisierten Förderungshöhe für die E-Autos, ist aber auch das Datum der Fahrzeugzulassung entscheidend! Daraus ergaben sich folgende neue Prämien bei der Anschaffung eines Plug-In-Hybrid oder Elektroautos:
Wie die Prämien in Zukunft aussehen werden, ist aktuell nicht absehbar.
Mit dem 16. November 2020 sind neue Regelungen der BAFA-Prämie für Leasing in Kraft getreten. Die Förderung von reinen Elektroautos und Plug-in Hybriden durch die BAFA-Prämie (auch "Innovationsprämie" oder "Umweltbonus") verringert sich, wenn die Leasingdauer kürzer als 24 Monate ausfällt.
Die Boni werden abgestuft und Kurzzeitleasing damit weniger stark gefördert. Bei Neuverträgen mit mind. 24 Monaten Laufzeit bleibt die volle Förderung bestehen.
Ab dem 01.01.2023 gewährt der Staat zusammen mit den Herstellern bei Leasing bis 23 Monate folgende Prämien:
Jedoch ist auch hier zum aktuellen Zeitpunkt fraglich, wie hoch diese Prämien in Zukunft ausfallen werden.
Die BAFA-Prämie unterliegt einem Prozess mit Antragstellung. Jeder Einzelfall wird geprüft. Mitunter kann es dazu kommen, dass die BAFA-Prämie/Innovationsprämie/Umweltbonus nicht ausgezahlt werden. Der Betrag ist beim Kauf/Leasing vorzustrecken und später selbst wieder einzufordern.
Ab September 2023 waren für den Umweltbonus nur noch für Privatpersonen antragsberechtigt. Inwiefern die Förderung auch auf gemeinnützige Organisationen und Kleingewerbetreibende ausgeweitet werden kann, wird derzeit noch geprüft. Um eine Förderung zu erhalten, muss das Elektrofahrzeug auf die Person zugelassen sein, die den Antrag stellt.
Nicht antragsberechtigt sind der Bund, die Länder und deren Einrichtungen und Kommunen sowie Automobilhersteller, die sich an der Finanzierung des Umweltbonus beteiligen.
Um den Umweltbonus zu erhalten, muss das Auto einer der folgenden Kategorien angehören:
Zusätzlich gibt es folgende Beschränkungen (ab 1.1.2023):
Für eine Auszahlung des Bundesanteils am Umweltbonus muss außerdem im Kauf- oder Leasingvertrag ausgewiesen sein, dass der jeweilige Hersteller seinen Teil am Umweltbonus erbracht hat. Grundlage hierfür ist der sogenannte BAFA-Listenpreis. Dieser bezieht sich auf den Netto-Preis des Basismodells bei der Markteinführung. Die Sonderausstattung wird dabei nicht berücksichtigt.
Dieser BAFA-Listenpreis muss durch Rabatte und Prämien beim Kauf oder Leasing um mindestens den Wert unterschritten werden, der dem Herstelleranteil am Umweltbonus entspricht. Beim Leasing eines Elektroautos muss auf dem Leasingvertrag zum Beispiel erkennbar sein, dass der Basispreis des geleasten Autos mindestens 3000€ unter dem BAFA-Listenpreis liegt. Wird dies auf dem Leasingvertrag nachgewiesen, kann der Antrag auf den Umweltbonus beim BAFA bewilligt werden.
Die Beantragung des Umweltbonus erfolgt online über das Portal der BAFA. Folgende Dokumente sind dafür erforderlich:
Kauf:
Leasing:
Das Nachweispaket finden Sie hier.
Beim Leasing funktioniert der Umweltbonus wie eine Leasingsonderzahlung, die sich positiv auf die monatliche Leasingrate auswirkt. Sie leisten hierbei vor Auslieferung ihres Autos eine Zahlung in Höhe des staatlichen Anteils (BAFA-Prämie), der für das jeweilige Fahrzeug erhältlich ist. Diese Anzahlung wird im Leasingvertrag verrechnet, wodurch die Leasingraten deutlich günstiger werden.
Im Anschluss an die Auslieferung und Zulassung des Fahrzeugs stellen Sie den Antrag beim BAFA und erhalten die geleistete Anzahlung nach erfolgreicher Prüfung in voller Höhe zurück.
Schreckensmeldungen von nicht bewilligten Anträgen lassen sich in aller Regel auf eine falsche Antragsstellung zurückführen. Wenn alle Dokumente richtig eingereicht werden und die gegebenen Vorgaben erfüllt sind, wird der BAFA-Antrag auch bewilligt.
Vielen E-Auto-Interessierten bereitet der folgende Satz ein ungutes Gefühl: "Bitte beachten Sie des Weiteren, dass die Gewährung von Fördermitteln unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel steht."
Dieser Satz am Beginn des Antragsprozess wird fälschlicherweise so eingeschätzt, dass zeitnah keine ausreichenden Mittel für die Förderungen mehr vorhanden sein könnten.
Die Entscheidung des Bundes vom 16.11.2020, die Innovationsprämie (verdoppelter Umweltbonus) bis Ende 2025 auszuzahlen, zeigt, dass nicht damit zu rechnen ist, dass der Bund die Zahlungen bald stoppen wird.
Die kurze Antwort lautet: Ja! Seit dem 16. November 2020 ist es möglich, den Umweltbonus mit einem anderen Förderprogramm zu kombinieren. Käuferinnen und Käufer können so ggf. von insgesamt noch höheren Förderungen profitieren. Vorausgesetzt wird vom BMWK jedoch, dass der jeweilige Fördermittelgeber eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz getroffen hat. Diese Vereinbarung legt fest, wie die unterschiedlichen Förderprogramme ineinandergreifen. So soll sichergestellt werden, dass die haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
So können Prämien und Unterstützungen beispielsweise von Bundesländern genutzt werden, die unter die folgenden Programme fallen:
Darüber hinaus können Sie zusätzlich von der KfW maximal 900 Euro für den Aufbau einer Ladestation beantragen. Welche weiteren Förderprogramme zur Verfügung stehen, können Sie über die Webseite des BAFA nachlesen.
Neben der BAFA-Kaufprämie beschlossen Vertreter*innen der Autoindustrie und die Bundesregierung, dass zwischen 2017 und 2020 insgesamt 300 Millionen Euro in den Ausbau der Ladeinfrastruktur fließen sollen. Dafür werden 200 Millionen Euro in Schnellladesäulen und 100 Millionen Euro in normale Ladesäulen investiert. Bis 2030 ist die Installation von insgesamt einer Million öffentlicher Ladepunkte anvisiert. Ziel ist es, die Elektromobilität in Deutschland zu fördern.
Weitere 100 Millionen Euro sind außerdem vorgesehen, um mehr Elektroautos für die Fahrzeugflotten des Bundes anzuschaffen. Künftig soll jeder fünfte Wagen des Bundes mit Strom fahren.
Bei VEHICULUM finden Sie attraktive Leasing Angebote für zahlreiche Elektroautos, mit denen Sie vom Umweltbonus profitieren. Leasing bietet Ihnen zusätzlich den Vorteil, dass sie nach Ablauf der Leasing-Laufzeit erneut ein Auto wählen können, das durch den Umweltbonus gefördert wird. Bei einer Leasing-Laufzeit von 24 Monaten können Sie so alle zwei Jahre erneut die BAFA-Prämie beantragen. Bei Fragen zum Umweltbonus steht Ihnen unser Kundenservice gern mit Rat und Tat zur Seite. Leasen Sie jetzt Ihr Elektroauto über VEHICULUM und profitieren Sie von attraktiven Angeboten mit Umweltbonus.