Insbesondere für KMU stellt die Anschaffung von Firmenwagen einen komplexen Prozess dar. Was Sie dabei beachten sollten.
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3.1.24
Ob für den Mitarbeitenden im Außendienst oder zur eigenen Nutzung; Firmenwagen sind in vielen Branchen und Unternehmen eine Notwendigkeit. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen stellt die Anschaffung von Firmenwagen jedoch einen komplexen und facettenreichen Prozess dar.
Abhängig von Faktoren wie der Liquidität und den langfristigen finanziellen Planungszielen des Unternehmens gilt es zunächst einmal zwischen dem Fahrzeug-Leasing und dem Kauf eines PKWs zu entscheiden. Entscheiden Sie sich als Unternehmer*in für den Kauf eines Firmenwagens, ist es damit allerdings noch nicht getan. Grund dafür ist neben den obligatorischen Instandhaltungskosten der Wertverlust eines PKWs. Wie alle anderen Nutzgegenstände verlieren auch Firmenwagen mit der Zeit an Wert. So gilt die Faustregel, dass ein Auto bereits im ersten Nutzungsjahr ein Viertel des Listenpreises einbüßt. Um die Geschäftsbilanz dahingehend realitätsgetreu zu gestalten, muss sich dieser Wertverlust dann auch in der Bilanz Ihres Unternehmens widerspiegeln. Dazu wenden Sie bei der Bilanzgestaltung die lineare Abschreibung an.
1.) Fahrzeugwert ermitteln
Um einen PKW abschreiben zu können, benötigen Sie zuallererst den Fahrzeugwert, welcher sich bei einem Neuwagen aus den Anschaffungskosten zusammensetzt. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass auch Sonderausstattungen und Extras mitberechnet werden müssen. Ist Ihr Unternehmen nicht vorsteuerabzugsberechtigt, gilt zudem der Preis inklusive Umsatzsteuer.
Hier eine Beispiel-Rechnung:
Sie sind zum Abzug von Vorsteuer berechtigt und kaufen einen Firmenwagen mit einem Listenpreis von 25.000 Euro netto. Als Zusatzoption wählen Sie eine Klimavollautomatik für 3.000 Euro und ein Parkassistenzsystem für 2.000 Euro. Die finalen Anschaffungskosten des Firmenwagens betragen somit 30.000 Euro.
2.) Jährlichen Abschreibungsbetrag berechnen
Ist der Fahrzeugwert ermittelt, müssen Sie nun den jährlichen Abschreibungsbetrag berechnen. Dieser ergibt sich aus dem Fahrzeugwert und der Nutzungsdauer. Das Bundesfinanzministerium setzt für neue PKWs pauschal eine Nutzungs- und Abschreibungsdauer von 6 Jahren an. Die Abschreibungsdauer für Anlagevermögen können Sie der Abschreibungstabelle (Stand 2023), kurz Afa-Tabelle, des Bundesfinanzministeriums entnehmen. Entspricht die jährliche Fahrleistung des PKW mehr als 40.000 Kilometer, ist auch eine kürzere Nutzungsdauer zu rechtfertigen. Andersherum kann ein PKW auch über 8 Jahre oder mehr abgeschrieben werden, insofern die jährliche Fahrtleistung nachweislich gering ist. Zur Dokumentation der jährlichen Fahrtleistung empfiehlt sich das Führen eines Fahrtenbuchs.
Fahrzeugwert / Nutzungsdauer in Jahren = Jährlicher Abschreibungsbetrag
30.000 Euro / 6 Jahre = 5.000 Euro/Jahr
Auch der genaue Anschaffungs-Zeitpunkt spielt eine Rolle für den Abschreibungsverlauf. Wurde der PKW nicht im Januar, sondern mitten im Jahr erworben, wird der Abschreibungsbetrag auf die verbleibenden Monate heruntergerechnet. Fällt der Anschaffungszeitpunkt beispielsweise auf Juli, bleiben im Geschäftsjahr noch 6 Monate Nutzung übrig.
(Jährlicher Abschreibungsbetrag / 12 Monate) x Anzahl der im Jahr noch verbleibenden Monate
5.000 Euro / 12 Monate = 417 Euro/Monat
417 Euro x 6 Monate = 2.500 Euro
Abzuschreiben sind in diesem Fall 2.500 Euro. Um auf die gesamte
Abschreibungsdauer zu kommen, müssen die fehlenden sechs Monate natürlich dennoch miteinbezogen werden. Abgeschrieben wird also von Juli des Anschaffungsjahres bis Juli im letzten Jahr der Nutzung. Für die letzten sechs Monate werden dementsprechend wieder 2.500 Euro abgeschrieben.