Alle Welt redet über den Restwert und darüber, dass er wohl die größte Falle beim Leasing sei. Doch was versteht man unter dem Restwert beim Leasing?
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18.7.23
Die Tücke beim Kauf eines Neuwagens ist der relative hohe Wertverlust, der insbesondere bei der ersten Berührung der Straße und danach im ersten Jahr nach Zulassung eintritt. In der Regel verliert ein neues Auto rund ein Viertel seines ursprünglichen Wertes bereits im ersten Jahr.
Normalerweise nimmt der prozentuale Wertverlust eines Autos erst nach dem zweiten Jahr ab. So kommt es bei vielen Fahrzeugen vor, dass der Auto Restwert nach dem zweiten Jahr nur noch bei knapp 50% liegt (siehe nachfolgende Grafik). Im Einzelnen ist die Höhe des Wertverlustes abhängig von der Fahrzeugklasse und der Motorisierung. Das ist ein Grund, warum das Gewerbeleasing und das Privatleasing an Bedeutung gewinnt. Hier kann man das hohe Restwertrisiko bzw. das Wertverlust-Risiko umgehen.
Wer sich über Leasing informiert, wird unweigerlich über den Begriff Leasing-Restwert stolpern.
Allgemein ist der Restwert eines Gegenstandes der Wert, den dieser nach Ablauf seiner Nutzungsdauer noch hat. Geläufig ist dieser Begriff auch im Zusammenhang mit der Kfz-Versicherung. Nach einem Unfall bilden Restwert und Wiederbeschaffungswert die Grundlage für die Versicherung und gezahlte Versicherungssummen.
Beim Leasing wird grundlegend zwischen zwei verschiedene Formen unterschieden: dem Kilometerleasing und dem Restwertleasing. Für letzteres spielt, wie der Name vermuten lässt, der im Vorhinein geschätzte Restwert eine tragende Rolle.
Beim Restwertleasing wird vor Beginn der Laufzeit ein Soll-Restwert des Fahrzeugs festgelegt: Der sogenannte kalkulierte Restwert. Diesen Wert muss das Auto nach Ablauf der Leasing Laufzeit noch aufweisen, er ist vertraglich festgelegt. Weist das Fahrzeug nach der Leasinglaufzeit einen geringeren Wert auf, als vertraglich vereinbart, muss die/der Leasingnehmer*in die Differenz nachzahlen.
Die Gründe für einen niedrigeren Restwert, als vertraglich festgelegt, können vielzählig sein:
Je höher der Leasing-Restwert im Vorhinein festgelegt wird, desto niedriger fallen in der Regel die monatlichen Raten aus. Dies war ein häufig genutztes Mittel der Leasinggesellschaften, die Leasingraten zu beschönigen und attraktiver aussehen zu lassen. Jedoch war der Restwert nicht realistisch genug im Verhältnis zur Laufzeit und Laufleistung, sodass im Anschluss an die Leasing Laufzeit hohe Nachzahlungen fällig wurden. Die vereinbarten Restwerte waren unmöglich einzuhalten.
Vom Gesetzgeber gibt es über die Höhe des Restwertes und dessen Kalkulation keinerlei Vorschriften oder Richtlinien. Steuerrechtlich gesehen ist es sinnvoll, wenn sich die Kalkulation am geschätzten Marktwert, den das Auto nach Ende der Laufzeit voraussichtlich haben wird, orientiert.
Der festgelegte Leasing Restwert kann auch auf Null festgesetzt werden. Dann handelt es sich um einen sogenannten Vollamortisationsvertrag. Leasingnehmer*innen tilgen hierbei die kompletten Anschaffungskosten über die monatliche Rate. Die meisten Restwertleasing-Varianten sind im Gegensatz dazu sogenannte Teilamortisationsverträge.
Beim Restwertleasing wird somit vorab ein fester Restwert festgelegt, den das Auto nach der Laufzeit des Leasingvertrages noch aufweisen muss. Es wird dementsprechend die Differenz aus Kaufpreis und Restwert in den monatlichen Raten abgezahlt.
Restwertleasing wird nur noch selten angeboten, da die Schätzung komplex ist, der Restwert und damit einhergehend die monatlichen Leasingraten geschönt wurden und es bei Abweichungen vom geschätzten zum tatsächlichen Restwert zu hohen Nachzahlungen führte.
Politische Gegebenheiten und Imageverluste haben ebenfalls enorme Auswirkungen auf den Restwert.
Im Gegensatz zum Kilometerleasing, bei welchem sich die Leasingrate nach der jährlichen Kilometer Laufleistung richtet, birgt das Restwertleasing damit ein wesentlich höheres finanzielles Risiko für Leasingnehmer*innen, die für die Gewährleistung dieses Wertes gerade stehen müssen.
Laut Bundesgerichtshof (BGH) ist es zulässig, den Restwert beim Restwertleasing zu hoch anzusetzen. Er muss demnach nicht dem tatsächlichen Zeitwert des Fahrzeugs entsprechen
Nach Ende der Leasinglaufzeit wird der tatsächliche Restwert des Fahrzeugs von einer*m Gutachter*in ermittelt. Im Grunde genommen ermittelt dieser den aktuellen Marktwert des Autos und untersucht das Fahrzeug auf Mängel und Abnutzungserscheinungen. Der Marktwert wird zusätzlich durch unvorhersehbare Eventualitäten, wie z.B. dem Imageverlust des Herstellers, beeinflusst. Genannt sei hierbei beispielsweise der vergangene Abgasskandal, der dazu geführt hat, dass Modelle von Volkswagen weniger wert waren.
Auf diesen Faktor hat man als Fahrer*in keinen Einfluss, was das Risiko nahezu unkalkulierbar macht. Der Zustand des Fahrzeugs ist entscheidend. Beulen, Schrammen und Schäden am Auto haben logischerweise einen negativen Einfluss auf dessen Wert. Das kommt unabhängig von einer Kfz-Versicherung zum Tragen. Selbst wenn die Vollkaskoversicherung Reparaturkosten übernimmt, mindert sich der Wert des Autos. Die Einschätzung des Fahrzeugzustandes kann nur von Gutachter*innen vorgenommen werden. Ob in einem konkreten Fall eine übermäßige oder eine normale Abnutzung vorliegt, entscheiden unabhängige Gutachter*innen anhand genormter Schadenskataloge.
Kilometerleasing besser als Restwertleasing?
Beim Kilometerleasing wird ebenfalls nach Ende der Laufzeit das Fahrzeug geprüft – allerdings geht es dabei nur darum, etwaige übermäßige Schäden und Mängel am Fahrzeug festzustellen. Ist der Leasingwagen angesichts der Laufzeit und Laufleistung in einem angemessenen Zustand, brauchen Leasingnehmer*innen keine Nachzahlung zu fürchten. Hier zählt der Grundsatz: Ein Auto ist ein Nutzgegenstand, eine gewisse Abnutzung liegt daher im Rahmen.
Hat ein Auto aufgrund gesellschaftlicher oder politischer Rahmenbedingungen mehr an Marktwert verloren, hat die Kundschaft hier nicht das Restwertrisiko zu tragen. Vertraglich war schließlich der an der Laufleistung angelehnte Restwert festgesetzt. Lediglich bei mehrgefahrenen Kilometern ist die leasingnehmende Person für den entsprechend höheren Wertverlust aufzukommen.
Die Fahrzeug-Rückgabe ist beim Restwertleasing von essentieller Bedeutung. Damit der Leasing-Restwert nach Ende der Laufzeit möglichst hoch eingeschätzt wird, sollte man sein Auto im Voraus auf Vordermann bringen. Eine professionelle Reinigung kann sich daher lohnen. Normale Gebrauchsspuren sind auch beim Restwertleasing absolut legitim – Dazu gehören z.B. kleinere Schrammen und Kratzer.
Ebenfalls empfehlenswert ist die von der begutachtenden Person ausgefüllten Formulare sorgfältig zu prüfen, bevor man diese unterschreibt. Man kann das Mängelprotokoll mit nach Hause nehmen.
Restwert Leasing Vertrag genau prüfen!
Des weiteren sollte der Leasingvertrag zu Anfang eingehend geprüft werden, bevor er überhaupt unterschrieben wird. Wichtig ist, dass man sich von ungewöhnlich niedrigen Leasingraten nicht beirren lässt: Diese ziehen meistens einen hohen Restwert nach sich, der eventuell nicht einzuhalten ist.
Laut eines BGH-Urteils ist es rein rechtlich gesehen akzeptabel, wenn Händler den Restwert im Voraus hoch ansetzen und deshalb mit verlockenden monatlichen Raten werben. Daher sollte man sich bewusst sein, dass der vorher vereinbarte Leasing-Restwert keineswegs den tatsächlichen Zeitwert des Autos abbilden muss, sondern lediglich einen Rechnungsposten darstellt.
Kilometerleasing: sicher ohne Risiko leasen
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man beim Leasing auf das heute gängigere Kilometerleasing setzen. So bleibt zum Ende der Laufzeit die böse Überraschung einer hohen Nachzahlung erspart.
Bei VEHICULUM bieten wir ausschließlich Leasinganfragen für Kilometerleasing an, da es für unsere Kundschaft deutlich sicherer ist und kein Restwertrisiko birgt. Weitere Informationen über Kilometer- und Restwertleasing im Vergleich finden Sie in unserem Magazin.