Wann sind Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte einzuschalten? Im Straßenverkehr herrscht hierüber oftmals Unklarheit. VEHICULUM klärt auf.
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20.3.23
Wann Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden dürfen, ist klar in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Trotzdem passieren immer wieder Fehler, die teuer werden können.
Gerade in Herbst- und Winterzeiten sind die Sichtverhältnisse witterungsbedingt oft eingeschränkt. Nebel, starke Regenfälle und Schnee führen in diesen Zeiten zu Sichteinschränkungen. Da ist es gut zu wissen, wann diese Zusatzbeleuchtung verwendet werden darf - und wann nicht.
Nebelscheinwerfer sind zusätzliche Scheinwerfer, die der Beleuchtung von Fahrzeugen dienen, wenn Sichtverhältnisse besonders eingeschränkt sind. Sie sind beistrahlende Lichter, die tief an Fahrzeugen angebracht werden, unterhalb der eigentlichen Hauptscheinwerfer. Sie geben zusätzliches Licht bei witterungsbedingter schlechter Sicht.
Das Ziel ist die Verkehrssicherheit zu erhöhen, indem durch breitflächige Beleuchtung Straßenränder effektiv ausgeleuchtet werden und zusätzlich auf ca. 25 Metern Reichweite eine verbesserte Sicht ermöglichen. Hier kommt es auf die optimale Ausrichtung der Scheinwerfer an.
Die Regelung besagt diesbezüglich, dass die Nebelscheinwerfer dann eingeschaltet werden dürfen, wenn die Voraussetzungen für das Einschalten von Abblendlicht am Tag gegeben sind. Dies ist gegeben, wenn starker Regen, Schneefall oder Nebel die Sichtweite auf wenige Meter verringert.
Die Straßenverkehrsordnung schreibt wortwörtlich: § 17 StVO: »Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein«.
Die Nebelschlussleuchte darf erst dann eingeschaltet werden, wenn starker Nebel die Sichtweite auf 50 Meter oder weniger reduziert.
Nebelscheinwerfer müssen unterhalb der eigentlichen Hauptscheinwerfer angebracht sein und auf die Fahrbahn ausgerichtet sein. Sind sie falsch eingestellt, besteht die große Gefahr, dass andere Verkehrsteilnehmende geblendet werden.
Die Farbe für Nebelscheinwerfer ist ebenfalls vorgeschrieben. Sie dürfen entweder weiß, gelb ober hellgelb sein. Die Anbringung unterhalb der Abblendlichter ist Pflicht.
Sie dürfen nicht unter Tage bei normalen Sichtverhältnissen oder anstelle normaler Abblendlichter verwendet werden. Sind Sichtverhältnisse stark eingeschränkt, darf die Zusatzbeleuchtung zusammen mit den Abblendlichtern oder mit Standlicht eingeschaltet werden.
Zu beachten ist, dass es durch die Verwendung von Abblendlicht zusammen mit den Nebelscheinwerfern zur Eigenblendung kommen kann. Daher ist empfohlen, die Nebelscheinwerfer lediglich gemeinsam mit Standlicht zu verwenden. Mit Fernlicht sind die Nebelscheinwerfer keinesfalls zu kombinieren.
Sind die Scheinwerfer oder die Nebelschlussleuchte trotz ausreichender Sicht eingeschaltet, droht ein Bußgeld von 20 Euro. Geht es über den Missbrauch der Zusatzbeleuchtung hinaus, werden bspw. andere Verkehrsteilnehmende gefährdet, droht ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro. Kommt es aufgrund der inkorrekten Nutzung der Nebelscheinwerfer oder Nebelschlussleuchte zu einem Unfall, steigt der Betrag auf 35 Euro. Die aktuellen Bußgelder können im Bußgeldkatalog nachgelesen werden.
Wenn Sie eine unter 50 Meter eingeschränkte Sicht feststellen und die Nebelschlussleuchte einschalten, ist eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde vorgeschrieben.
Wenn Sie eine unter 50 Meter eingeschränkte Sicht feststellen und die Nebelschlussleuchte einschalten, ist eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde vorgeschrieben.
Die Nebelschlussleuchte am Heck des Autos ist Pflicht, sie gehört zur Grundausstattung des Autos. Nebelscheinwerfer sind keine Pflicht, da sie lediglich der zusätzlichen Beleuchtung der Fahrbahn nach vorne dienen. Sie schaffen somit verbesserte Sicht. Es gibt hierbei keine unterschiedlichen Regeln für die Nutzung inner- oder außerorts. Sobald die Sichtverhältnisse stark eingeschränkt sind, dürfen die Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
Für die Nebelschlussleuchte gilt, dass sie innerorts auch eingeschaltet sein darf. Wichtig ist, dass sie bei ganz besonders schlechten Verhältnissen eingeschaltet wird, da innerorts durch kürzere Abstände zwischen vorausfahrenden Autos eine höhere Gefahr der Blendung besteht.
Eine Nachrüstung mit Nebelscheinwerfern ist kein großer Aufwand, da meist bereits die Stoßstange mit Montagemöglichkeiten ausgestattet ist, welche mit Abdeckungen versehen sind. In einer zertifizierten Werkstatt können die Scheinwerfer dann fachgerecht eingebaut und eingestellt werden. Einzige Voraussetzungen hierfür ist, dass die Nebelleuchten zum Fahrzeugtyp und -Modell passen und TÜV-zertifiziert sind. Die gesetzlichen Vorgaben zum Einbau müssen eingehalten werden. Die maximale Anbauhöhe beträgt 80cm und der Abstand zur Autoseite darf nicht mehr als 40cm betragen.
Beim Leasing gilt: wie jede Nachrüstung oder jeder Umbau sollte die Maßnahme mit Leasinggesellschaft und Händler abgesprochen werden bzw. muss von leasinggebender Seite genehmigt werden.
Beim Neuwagenleasing können Sie sich das Leasingfahrzeug gleich von vornherein mit Nebelscheinwerfern konfigurieren und ausstatten lassen. So kommt das Fahrzeug ab Werk mit entsprechender Zusatzbeleuchtung.
Nicht nur Nebel und Regen beeinträchtigen die Sicht und verschlechtern Straßenverhältnisse. Schnee, Eis, Dunkelheit und Frost sind alles Extremsituationen, die es beim Autofahren zu meistern gilt.