Autofinanzierung und Leasing müssen unterschiedlich bilanziert werden. Wir erklären, wie die Bilanzierung funktioniert und wer nicht bilanzieren muss.
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28.3.23
Bei der Anschaffung eines Firmenwagens steht jedes Unternehmen vor der Wahl, ob das Fahrzeug gekauft oder geleast werden soll. Eine der beliebtesten Varianten beim Auto Kauf ist die Finanzierung. Bei dieser werden, ähnlich wie beim Leasing, monatliche Raten fällig. Es gibt allerdings zahlreiche, grundlegende Unterschiede. Einer davon ist der jeweilige Einfluss von Finanzierung und Leasing auf die Bilanz des Unternehmens. Ob die Aufwendungen bilanziert werden müssen und wie eine Bilanzierung von Leasing und Finanzierung aussieht, erfahren Sie in diesem Artikel.
Eine Zusammenfassung der allgemeinen Unterschiede zwischen Autofinanzierung und Leasing finden Sie in unserem Artikel Auto Leasing – Alternative zur Autofinanzierung. Die wichtigsten Unterschiede haben wir im Folgenden zusammengefasst:
Bei der Anschaffung eines Fahrzeugs durch ein Unternehmen müssen die Verantwortlichen abwägen, welche Variante die Richtige ist. Abgesehen von der Höhe der Raten und des Restwertrisikos kann bei dieser Entscheidung auch der Einfluss auf die Bilanz eine Rolle spielen. Hier gibt es einen Unterschied zwischen Leasing und Finanzierung.
Wer muss eine Bilanz aufstellen?
Eine Bilanz wird bei Einzelunternehmer*innen ab einem Jahresumsatz von 600.000 Euro oder einem jährlichen Gewinn ab 60.000 Euro fällig. Personenhandelsgesellschaften (OHG, GBR, KG) sowie GmbHs sind zu einer Bilanzierung verpflichtet.
Was enthält eine Bilanz?
Eine Bilanz besteht aus zwei Seiten: Aktiva und Passiva.
Aktiva: der Wert aller Vermögensgegenstände des Unternehmens (Mittelverwendung). Dazu gehören:
Passiva: Die Mittel, mit denen Aktiva finanziert werden (Mittelherkunft). Dazu gehören:
In einer korrekt aufgestellten Bilanz entspricht die Summe der Aktiva der Summe der Passiva.
Wozu dient eine Bilanz?
Eine Bilanz hat im Wesentlichen drei Funktionen:
Bei einer Autofinanzierung wird das Unternehmen bei Vertragsabschluss wirtschaftliche Eigentümerin des Fahrzeugs. Das Auto wird daher als aktives Anlagevermögen mit in die Bilanz aufgenommen. Auf der Passivseite muss der Kredit aufgeführt werden, der zur Finanzierung entweder bei der Hausbank oder einer Herstellerbank aufgenommen wurde.
Grundsätzlich gilt ein hoher Anteil an Eigenkapital auf der Passiva-Seite der Bilanz als positiv. Ein hoher Anteil an Fremdkapital kann sich dagegen negativ auf betriebswirtschaftliche Kennzahlen eines Unternehmens auswirken. Dazu gehören zum Beispiel die Verschuldung und die Liquidität. Eine Aufführung der Autofinanzierung in der Bilanz kann also unter Umständen dazu führen, dass die Bonitätseinschätzung oder Kreditwürdigkeit des Unternehmens sinkt.
Die Art der Leasinganfrage, die VEHICULUM anbietet, muss von den meisten Unternehmen nicht bilanziert werden.
Beim Leasing, insbesondere beim Autoleasing, gibt es verschiedene Varianten. Einige von ihnen müssen bilanziert werden, andere fließen nicht mit in die Bilanz ein. Wichtige Faktoren sind dabei die Länge der Leasinglaufzeit sowie ob nach Ende der Laufzeit eine Kaufoption besteht. Die Art der Leasinganfrage, die VEHICULUM anbietet, muss von den meisten Unternehmen nicht bilanziert werden. Dies gilt für alle Unternehmen, die eine Bilanzierung nach Handelsgesetzbuch (HGB) vornehmen. Hierzu gehören die meisten kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland.
Leasing bei VEHICULUM muss hier nicht bilanziert werden, da die Leasinggesellschaft wirtschaftliche Eigentümerin des Fahrzeugs bleibt. Die/der Leasingnehmende zahlt lediglich einen Betrag für die Nutzung des Fahrzeugs während der Leasinglaufzeit. Die Bilanzierung des Leasingfahrzeugs muss in diesem Fall die Leasinggesellschaft vornehmen. Beim leasingnehmenden Unternehmen sind die Kosten des Leasings Teil der Gewinn- und Verlustrechnung. Diese wird auf der Passivseite der Bilanz unter Eigenkapital geführt. Im Gegensatz zur Finanzierung wird jedoch kein zusätzliches Fremdkapital in die Bilanz aufgenommen.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Unternehmen, die nach dem International Financial Reporting Standard (IFRS) bilanzieren, müssen Autoleasing in die Bilanz aufnehmen. Dazu gehören in Deutschland vor allem große Konzerne und international agierende Unternehmen. Dies liegt an einer Änderung der Bilanzierungsstandards für Leasing nach IFRS, der Anfang 2019 in Kraft getreten ist. Nach dieser muss Leasing für Fahrzeuge in jedem Fall in die Bilanz von Leasingnehmern aufgenommen werden.
Dabei wird der Vermögenswert, der aus den Nutzungsrechten für das Leasingauto entsteht, auf der Seite der Aktiva aufgeführt. Die Höhe des Vermögenswertes entspricht der Gesamthöhe aller Leasingraten sowie etwaiger Anzahlungen. Auf der Seite der Passiva wird eine Verbindlichkeit (eine offene Zahlung) gegenüber der Leasinggesellschaft eingetragen.
Leasing bietet gegenüber der Autofinanzierung zahlreiche Vorteile. Da kein Besitz des Fahrzeugs angestrebt wird, entfällt das Risiko eines geringen Restwerts beim Verkauf. Es bietet außerdem die Möglichkeit, regelmäßig die neuesten Modelle zu fahren. Auch teure Reparaturen, die nach einigen Jahren bei Autos fällig werden, können mit Leasing größtenteils vermieden werden.
Hinzu kommt, dass Autoleasing bei den meisten deutschen Unternehmen nicht bilanziert werden muss. So wird eine höhere Eigenkapitalquote gewahrt. Im Gegensatz zur Autofinanzierung hat Leasing daher keinen negativen Einfluss auf wirtschaftliche Kennzahlen und die Kreditwürdigkeit des Unternehmens.