Leasing

Auto-Versicherung beim Leasing – Vollkasko inklusive?

Eine passende Kfz-Versicherung spielt beim Autobesitz eine wichtige Rolle. Worauf Sie beim Leasing achten müssen, erfahren Sie hier!

Lesezeit:

10 min

3.1.24

Welche Kfz-Versicherung für Ihr Leasing-Auto?

Steht für Sie der Erwerb eines Autos an, ist es nötig, sich mit dem Thema Auto Versicherungen auseinander zu setzen. In Deutschland ist die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Ohne eine Haftpflicht wird Ihr Auto nicht zugelassen, sie ist gewissermaßen die Mindestausstattung unter den Kfz-Versicherungen.

Zusätzlich zur obligatorischen Haftpflichtversicherung gibt es eine große Anzahl verschiedenster zusätzlicher Kfz-Versicherungen, die abzuschließen sinnvoll sein kann. Insbesondere beim Neuwagen-Leasing ist IMMER ein Komplettschutz vorausgesetzt, um im Falle eines Totalschadens rundum abgesichert zu sein.

Wir haben für Sie eine Übersicht erstellt, der Sie auf einen Blick die wichtigsten Infos zum Thema Leasing-Versicherung entnehmen können.

Leasing mit Versicherung – Wie läuft das ab?

Da es sich beim Auto Leasing um eine Art Langzeitmiete eines Fahrzeugs handelt und das Auto lediglich geliehen wird, ist selbsterklärend, dass es spezieller Absicherungen aller Unfallrisiken durch geeignete Kfz-Versicherungen bedarf.

Welche Versicherungen für das Leasing Auto?
Nicht jede Leasinggesellschaft stellt die gleichen Anforderungen an den Versicherungsschutz; bei der einen ist eine Teilkasko ausreichend, bei der nächsten wiederum bedarf es einer Vollkaskoversicherung. Diese Versicherungen sind beim Neuwagen Leasing mit VEHICULUM Pflicht:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Teilkasko
  • Vollkasko


Die Versicherungen beim Leasing in der Übersicht

Die Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflicht ist im Pflichtversicherungsgesetz festgesetzt. Sobald sie ihr Auto auf öffentlichen Straßen und Plätzen betreiben, sind alle Halter*innen von Kraftfahrzeugen verpflichtet, eine Kfz-Haftpflicht abzuschließen.

Welche Schäden werden mit der Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt?

  • Schäden an Dritten bei selbst verschuldetem Unfall (Bezieht sich auf: Personen,Sachen und Vermögen)
  • Bezieht sich auf:Personen, Sachen, Vermögen

Damit sind jedoch keine Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt.
Darum empfiehlt es sich, eine freiwillige Kaskoversicherung zusätzlich abzuschließen.

Was kostet eine Kfz-Haftpflichtversicherung?
Die Kosten für die Kfz-Haftpflicht sind für gewöhnlich abhängig von der Typklasse des Wagens, der Schadenfreiheitsklasse, dem Fahrerkreis, den gefahrenen Kilometern pro Jahr und Zulassungsbezirk.
Ihre Schadenfreiheitsklasse entscheidet maßgeblich über die Höhe des Beitrags für Ihre Kfz-Versicherung. Fahren Sie lange unfallfrei, erhalten Sie einen hohen Schadenfreiheitsrabatt, der sich positiv auf den Tarif auswirkt.


Was ist eine Teilkaskoversicherung?

Die Teilkaskoversicherung ist per se bei eigenen Fahrzeugen nicht gesetzlich vorgeschrieben, sie ist eine freiwillige Erweiterung der Kfz-Haftpflichtversicherung und somit beim Leasing sinnvoll. Um jedoch einen Neuwagen Leasingvertrag abzuschließen, ist mindestens der Abschluss einer Teilkasko Pflicht.

Welche Schäden deckt die Teilkasko ab?
Sie deckt grundsätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die nicht durch eigenes Verschulden, sondern durch äußere Einflüsse entstanden sind. Dazu gehört:

  • Brand
  • Explosion
  • Diebstahl
  • Sturm
  • Hagel
  • Überschwemmung
  • Blitzschlag
  • Glasbruch
  • Wild- und Marderschäden


Was kostet die Teilkaskoversicherung?
Bei der Berechnung der Teilkasko-Prämie spielt – anders als bei der Vollkasko oder Kfz-Haftpflicht – die Schadenfreiheitsklasse keine Rolle. Die Kosten einer Teilkaskoversicherung sind abhängig von unterschiedlichen, teils nicht zu beeinflussenden Faktoren:

  • Typklasse des Fahrzeugs
  • Regionalklasse

Höhere Typ- und Regionalklassen bedeuten ein höheres Schadensrisiko und somit höhere Prämien für die Teilkasko. Über eine Selbstbeteiligung, die im Schadensfall zu zahlen ist, kann die Höhe der monatlichen Prämien aktiv beeinflusst werden. Je höher die Selbstbeteiligung vereinbart wird, desto niedriger fällt die Teilkasko aus.

Ohne eine Haftpflichtversicherung wird Ihr Auto nicht zugelassen!

Was ist eine Vollkaskoversicherung?

Die Vollkaskoversicherung bietet einen Rundumschutz für Ihr Leasing-Fahrzeug. Sie erweitert den Versicherungsschutz auf Schäden am eigenen Fahrzeug, für die Sie selber verantwortlich sind.

Zusätzlich zu den bereits durch Teilkaskoversicherung abgedeckten Schadensfällen, wird durch die Vollkasko Folgendes übernommen:

  • Durch Selbstverschulden verursachte Beschädigungen
  • Vandalismus
  • Fahrerflucht der*s Unfallgegner*in.

Wichtig zu beachten ist, dass bei einer Vollkasko für gewöhnlich nur in den ersten Monaten nach Neuzulassung der Neupreis erstattet wird. Danach wird lediglich der Zeitwert des versicherten Fahrzeugs erstattet. Neupreisentschädigungen oder die GAP-Versicherung schaffen Abhilfe. Mehr dazu finden Sie weiter unten.

VERSICHERUNGSFALL TEILKASKO VOLLKASKO
Brand und Explosion (z.B. Kabelbrand)
Entwendung (Diebstahl / Diebstahl von
Autoteilen / unbefugter Gebrauch), Raub & Unterschlagung
Unwetterschäden (z.B. Sturm ab Windstärke 8,
Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung)
Haarwildschäden (durch Rehe / Wildschweine)
& Zusammenstoß mit anderen Tieren
Marderschäden (meist sind nur kleine Kabelschäden versichert);
Kurzschlussschäden an der Verkabelung
Glasbruch
Unfallschäden am eigenen Auto
Vandalismus
Fahrerflucht der*s Unfallgegner*in

Was kostet die Vollkaskoversicherung?

Dieselben Faktoren wie bei der Teilkasko sind ausschlaggebend für die Höhe der Beiträge. Bei der Vollkasko besteht ebenfalls die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung festzulegen und somit die monatliche Prämie zu senken. Die Höhe der Selbstbeteiligung können Sie bis zu einer bestimmten Obergrenze frei bestimmen. Ihre Schadenfreiheitsklasse ist darüber hinaus ausschlaggebend für die Höhe der monatlichen Prämien.

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Welche zusätzlichen Versicherungen beim Leasing?

Zusätzlich zu den Pflichtversicherungen beim Neuwagen Leasing (Kfz-Haftpflicht, Teil- und Vollkasko) gibt es sinnvolle Erweiterungen bzw. Zusatzversicherungen.
Die wichtigsten in dem Bereich sind die GAP-Versicherung und die Verkehrs-Rechtsschutz. Eine umfassende Verkehrs-Rechtsschutzversicherung trägt die Gerichts- und Prozesskosten bei Streitigkeiten zwischen am Unfall beteiligten Parteien.
Auch die Neupreisentschädigung kann je nach Vertrag sinnvoll sein.

Was ist die GAP-Versicherung?

GAP-Deckung (engl. für “Lücke”) ist eine zusätzliche Versicherungsleistung speziell für geleaste Fahrzeuge.

Schließen Sie einen Neuwagen-Leasing-Vertrag ab, müssen Sie bei einem Verkehrsunfall mit Totalschaden oder einem Autodiebstahl den vereinbarten Leasingbetrag, sprich ausstehende Leasingraten sowie den nach Laufleistung vertraglich festgelegten Restwert, dennoch zahlen. Dies kann problematisch werden, wenn die Vollkaskoversicherung nur die Wiederbeschaffungskosten des Fahrzeugs erstattet, nicht jedoch die meist höheren noch offenen Restbeträge aus dem Leasing-Vertrag.

Die "Garanteed Asset Protection" springt in diesem Fall ein und übernimmt den am Schadenstag noch offenen Leasingrestbetrag abzüglich des Wiederbeschaffungswerts, den Sie von der Versicherung erhalten sowie abzüglich der Selbstbeteiligung und des Werts der restlichen (Alt-)Teile des Fahrzeugs. Auch die bereits gezahlten Leasingraten werden nicht übernommen.
Sie übernimmt also die restlichen Kosten, die Sie dem Leasinggeber schulden.

Update:

Im folgenden gehen wir auf die Neupreisentschädigung beim Leasing ein. Diese wird durch ein aktuelles Gerichtsurteil (11/2020) stark beeinflusst.
Die Neupreisentschädigung ist eine Alternative zur GAP-Versicherung (siehe weiter oben), um sich beim Leasing gegen finanzielle Folgen von Diebstahl, Totalschaden, o.ä. zu versichern.


Neupreisentschädigung beim Leasing

Vollkaskoversicherungen beim Leasing erhalten mitunter eine Entschädigung des Neupreises bei Diebstahl oder ähnlichen Ausfällen, auch Neuwertentschädigung genannt. Dies ist dann relevant, wenn keine GAP-Deckung vorliegt, die den Differenzbetrag übernimmt.

Dieser Vertragsbestandteil ist für Leasingnehmer*innen ohne GAP-Deckung sinnvoll, da von den Versicherungen in der Regel nur der Zeitwert ersetzt wird. Dieser liegt, besonders in den ersten Monaten und Jahren mit hohem Wertverlust schnell weit entfernt vom Neupreis. Passiert dann beispielsweise ein Diebstahl, erhalten sie nur den Wiederbeschaffungswert. Bei Wahl einer Neupreisentschädigung wird jedoch der Neuwert erstattet.

Auch bei einem Totalschaden kann eine Neuwertentschädigung greifen. Ein Totalschaden ist üblicherweise als mindestens 70-80 Prozent notwendige Reparaturkosten des Neupreises definiert. Eine Neupreisversicherung gilt je nach Kaskotarif zwischen 3 und 24 Monate. Das Datum der Erstzulassung bestimmt den Start des Zeitraums. Nach Verstreichen dieser Zeit wird in der Regel nur der Wiederbeschaffungswert (Zeitwert) ersetzt.


Wer erhält die Neupreisentschädigung im Leasing

Häufig ist die Neuwertentschädigung beim Leasing inklusive, da für Leasing eine Vollkaskoversicherung vorausgesetzt ist. Der Zeitraum dafür liegt dann meist bei mindestens 12 Monaten.

Tarife inklusive der Neuwertversicherung kosten im Durchschnitt laut einer Berechnung von "Finanztip" aus dem Jahr 2016 ca. 10 Prozent mehr als solche ohne der Zusatzleistung.

Mit der 1-Klick-Versicherung benötigen Sie eine Neupreisentschädigung im Versicherungsvertrag nicht, da die GAP-Versicherung den Restbetrag aus dem Leasingvertrag übernimmt. Sie können die 1-Klick-Versicherung zu jedem Fahrzeug hinzufügen und sind durch eine monatliche Rate gut planbar abgesichert. Weitere Informationen finden Sie weiter unten.

Wer das Geld aus der Neupreisentschädigung letztendlich erhält, war lange nicht rechtlich geklärt. Im Falle eines Diebstahls, Totalschaden oder ähnlichem war die rechtliche Situation bisher umstritten. So war nicht klar, ob die Leasingfirma oder der/die Leasingnehmende rechtlichen Anspruch auf die komplette Entschädigung hat.

Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil für Klärung gesorgt, das am 05.11.2020 veröffentlicht wurde. Das höchste Gericht Deutschlands entschied zugunsten einer Klägerin, deren Leasingfahrzeug gestohlen wurde.

Sie klagte auf die Neuwertentschädigung gegen die BMW Bank als Leasinggeberin. Diese hatte nur 50.000 Euro statt des Neupreises von 70.000 Euro erstattet. Nach der erfolgreichen Klage wurden auch die restlichen 20.000 Euro erstattet.

So sollte bei der Klägerin der Zustand hergestellt werden, dass ein gleichwertiger Neuwagen zu ähnlichen Konditionen geleast werden kann. Ein Zurückgreifen auf einen Gebrauchtwagen widerspreche laut BGH dem Gerechtigkeitsgedanken.

Das macht die Neupreisentschädigung für Leasingnehmer*innen noch attraktiver. Achten Sie beim Vergleich auf den Bestandteil der Neuwertentschädigung und die genauen Konditionen dazu, um gut versichert zu sein.

Leasing mit Versicherung bei VEHICULUM

Die Wahl der richtigen Versicherung kann im entsprechenden Moment entscheidend sein. Deswegen ist es von Vorteil, Leasing inklusive Versicherung abzuschließen.

Bestandteile der 1-Klick-Versicherung von VEHICULUM

VEHICULUM 1-Klick-Versicherung: Leasing inklusive Versicherung

Wenn Sie ein Auto ohne Anzahlung mit Versicherung leasen möchten, haben Sie die Möglichkeit, von der VEHICULUM 1-Klick-Versicherung zu profitieren. Diese bietet die Kombination vorteilhafter Leasingangebote auch für Fahranfänger*innen mit Versicherung.
Die 1-Klick-Versicherung umfasst:

  • Kfz-Haftpflicht
  • Voll- und Teilkasko
  • GAP-Versicherungs-Schutzbrief – Dienste wie Abschlepp- oder Pannendienst werden übernommen
  • Fahrerschutz – Mitfahrende haben bei Personenschäden Anspruch auf Entschädigung durch die Kfz-Haftpflich
  • Der Fahrerschutz greift in genau dem Fall
  • Auslandsschutz – ergänzt die Versicherung um Schadensabdeckung durch im Ausland geschehene, unverschuldete Unfälle
  • 24h Schadens-Service

Die 1-Klick-Versicherung können Sie ganz einfach zu Ihrem Wunschfahrzeug hinzufügen. Ein Häkchen genügt und Sie profitieren vom Leasing inklusive Versicherung.

Einer der größten Vorteile ist der, dass die 1-Klick-Versicherung außerdem unabhängig ist von Ihrer Schadensfreiheitsklasse, dem Fahrkreis oder dem Alter der jüngsten Fahrenden.
Damit sind die Leasingangebote mit Versicherung für Fahranfänger*innen überaus attraktiv.

Zur besseren Lesbarkeit wird in unserem Magazin ab Mai 2024 das generische Maskulinum verwendet. Die darin verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich, insofern nicht anders kenntlich gemacht, auf alle Geschlechter.
Eva-Maria Wiskirchen
SEO Managerin

Am liebsten schreibe ich über die Entwicklungen der Automobilbranche und recherchiere zum Thema Einfluss der Digitalisierung auf konventionelle Prozesse.

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