So profitieren Sie vom geldwertem Vorteil

Mit Elektro- und Hybridfahrzeugen als Dienstwagen machen Sie alles richtig: Sie profitieren von staatlichen Prämien, einer günstigeren Versteuerung und sichern sich ein Stück Zukunft!

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Elektroauto als Firmenwagen? Profitieren Sie beim geldwerten Vorteil ab 2023

Für viele Arbeitnehmer ist die Erlaubnis zur privaten Nutzung des Dienstwagens eine attraktive Ergänzung zum Gehalt. Die Überraschung folgt jedoch oft mit der Lohnabrechnung. Denn die Privatnutzung eines Firmenwagens ist ein sogenannter geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss. In den meisten Fällen kommt dabei die 1 Prozent Regelung zur Anwendung. Wer sich aktuell einen neuen Firmenwagen zulegen will, sollte ernsthaft über ein Elektroauto oder Plug-in Hybrid nachdenken. Denn seit Januar 2019 gilt für reine Elektrofahrzeuge eine Versteuerung des geldwerten Vorteils von nur 25 Prozent. Für Plug-in-Hybride liegt sie unter gewissen Voraussetzungen weiterhin bei 50 Prozent. So lassen sich gegenüber Verbrennern leicht mehrere hundert Euro an Steuern sparen.

Was ist ein geldwerter Vorteil?

  • Der geldwerte Vorteil ist eine Form der Vergütung, die über das normale Gehalt hinausgeht.

  • Entsprechende Leistungen werden dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Sie werden auch als Sachbezug oder Sachleistung bezeichnet.

  • Beliebtes Beispiel sind Fahrkarten für die öffentlichen Verkehrsmittel am Arbeitsort.

  • Die private Nutzung eines Dienstwagens ist ebenfalls ein geldwerter Vorteil, den der Arbeitnehmer versteuern muss.

  • Ist die private Nutzung des Dienstwagen laut Arbeitsvertrag nicht gestattet, erfolgt keine Besteuerung als geldwerter Vorteil.

  • Zwei Arten der Methode der Versteuerung: 1 Prozent Regelung oder Fahrtenbuchregelung.

  • Bei der 1 Prozent Regelung ist der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung Berechnungsgrundlage des geldwerten Vorteils.

  • Ein Fahrtenbuch zu führen ist sehr aufwendig und nicht in allen Fällen möglich, da es der Zustimmung durch das zuständige Finanzamt bedarf.

Dienstwagen als geldwerter Vorteil. Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

Der bekannteste geldwerte Vorteil ist der Dienst- oder Firmenwagen. Er kann sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber steuerliche Vorteile gegenüber einer reinen Gehaltserhöhung verschaffen. Nicht zu unterschätzen ist außerdem der Beitrag zur Bindung von Arbeitnehmern ans Unternehmen. Ein Firmenwagen ist jedoch nicht automatisch ein kostenfreies Vergnügen. Denn ob der Dienstwagen entsprechend versteuert werden muss, hängt davon ab, ob er privat genutzt wird. Dann erhebt das Finanzamt für diese Sachzuwendung monatlich Einkommensteuern, Soli und Sozialversicherungsbeiträge. Für die Berechnung der Höhe des zu versteuernden geldwerten Vorteils gibt es zwei Methoden.

Zum einen kann der tatsächliche Umfang der Privatnutzung durch das ordnungsgemäße Führen eines Fahrtenbuchs ermittelt werden. Daran scheitert es jedoch in vielen Fällen und bei kleinsten Fehlern oder Ungereimtheiten ist der Ärger mit dem Finanzamt vorprogrammiert. Zum anderen gibt es eine pauschale Methode: die sogenannte 1 Prozent Regelung. Die gewählte Methode kann jeweils zum Jahresbeginn gewechselt werden, jedoch nicht während des laufenden Jahres.

Sind Sie beispielsweise als Freiberufler (Arzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Journalist) oder anderweitig selbstständig tätig und nutzen das Auto sowohl betrieblich als auch privat, wird neben der Einkommensteuer in der Regel auch die Umsatzsteuer fällig. Das gilt sowohl für die 1 Prozent Regelung als auch für die Fahrtenbuchregelung.

Dienstwagen als geldwerter Vorteil. Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

Nach der 1 Prozent Regelung wird die Möglichkeit privater Fahrten pauschal mit einem Prozent des Bruttolistenpreises des Autos monatlich versteuert. Wird der Firmenwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz genutzt, erhöht sich der monatliche pauschale Wert des geldwerten Vorteils für jeden Entfernungskilometer um 0,03 Prozent des Listenpreises. Das bedeutet letztendlich ein nicht ausgezahltes Zusatzeinkommen auf das Steuern und Sozialabgaben zu zahlen sind. Je teurer der Dienstwagen und je weiter die Entfernung zwischen Arbeitsplatz und Wohnort, desto höher wird der zu versteuernde geldwerte Vorteil.

Übrigens: Bestimmte Zuzahlungen können den geldwerten Vorteil verringern. Das bedeutet für den Arbeitnehmer, dass er auf einen geringeren Betrag Lohnsteuer entrichten muss. Hierbei ist es egal, ob ein pauschales monatliches Nutzungsentgelt vorliegt, eine Kilometerpauschale für den privaten Fahrtenanteil vereinbart ist oder Leasingraten (teilweise) übernommen werden. Sogar eine Zuzahlung zum eigentlichen Kaufpreis kann sich steuermindernd auswirken.

Unbedingt beachten: auch wenn der Dienstwagen dank Rabatten oder Boni nicht für den ausgeschriebenen Listenpreis angeschafft wird, gilt bei der Berechnung und Besteuerung immer der Bruttolistenpreis. Daher lohnt sich das Modell eigentlich nur bei Neuwagen, wie es sie bei VEHICULUM gibt.

Steuervorteil: Elektroauto

Elektro- und Hybridautos sind im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor trotz zahlreicher Förderungen nach wie vor teuer. Wer jetzt ein Elektroauto als Dienstwagen bestellt, spart ab sofort beim geldwerten Vorteil. Dann entfällt die bisherige Berechnung per Batteriegröße und Zulassungsdatum. Stattdessen können Sie nun einfach den halben Bruttolistenpreis für die 1 Prozent Regelung ansetzen.

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Der Steuervorteil für Elektro-Dienstwagen gilt nur für befristeten Zeitraum

Die Neuregelung ab 2020 zeigt das verstärkte Interesse der Bundesregierung zur Förderung des Absatzes von Elektro- und Hybridfahrzeugen. Bei rein elektrischen Fahrzeugen wird als Berechnungsgrundlage der Besteuerung nur 25% des Listenpreises berücksichtigt, bei Plug-in Hybriden sind es unter Auflagen 50%.

Sie ist dementsprechend anzuwenden für Elektroautos und Hybridelektrofahrzeuge, die ab 01. Januar 2019 und bis Ende 2030 angeschafft oder geleast werden. Für Hybridelektrofahrzeuge gelten außerdem folgende Auflagen:

  • Kohlendioxidemission darf 50 Gramm je gefahrenen Kilometer nicht übersteigen

  • Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine muss mindestens 40 Kilometer betragen (ab 2022 60 km, ab 2025 80 km)

  • Von diese beiden Voraussetzung muss nur eine erfüllt sein, um die günstigere Versteuerung zu erhalten

  • Die Halbierung des geldwerten Vorteils für privat genutzte Elektro-Dienstwagen gilt übrigens auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung.

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Darum lohnt sich der Firmenwagen mit alternativem Antrieb

Aus Arbeitgeberperspektive lohnt sich ein Firmenwagen als geldwerter Vorteil. Die Umsatzsteuer beim Leasing eines Firmenwagens kann erstattet werden und sowohl die Finanzierung als auch der Unterhalt des Autos kann steuerlich abgesetzt werden. Dem Angestellten, der den Dienstwagen benutzen darf, wird weniger Gehalt gezahlt, wodurch auch die Personalkosten geringer ausfallen. Außerdem müssen auf den geldwerten Vorteil vom Arbeitgeber keine Sozialversicherunsgbeiträge gezahlt werden.

Inwieweit sich der geldwerte Vorteil bei einem Dienstwagen auch für Arbeitnehmer auszahlt, ist mitunter von persönlichen Faktoren abhängig. Wenn der Firmenwagen beispielsweise sehr teuer ist, kann sich die entsprechende Versteuerung unterm Strich eher nachteilig auswirken. Umso wertvoller ist der aktueller Steuerliche Vorteil für Elektroautos und Hybride.

Attraktive Dienstwagenversteuerung mit E-Autos und Plug-in-Hybriden

Nicht nur der Fahrzeugunterhalt von E-Autos gestaltet sich für das Unternehmen als sehr attraktiv. Auch für Mitarbeitende ist der Firmenwagen ein finanzielles Vorteilsprogramm. Dies liegt an der günstigen Versteuerung, die von Seiten der Politik beschlossen wurde und Elektoautos und Plug-in-Hybride für den gewerblichen Einsatz attraktiv macht.Bei rein elektrischen Fahrzeugen werden als Besteuerungsgrundlage nur 25 Prozent des Bruttolistenpreises herangezogen, bei Plug-in-Hybriden sind es 50 Prozent. Im Vergleich: Verbrenner unterliegen der Versteuerung anhand des kompletten Bruttolistenpreises.Bei welchem Fahrzeug-Anschaffungsjahr Mitarbeiter*innen besonders sparen können und welche Höchstgrenzen es gibt, finden Sie in unseren Informationen zur Firmenwagenversteuerung von E-Autos und Plug-in-Hybriden.